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Uli Hoeneß muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten. SPORT1 ist vor Ort und erklärt den Ablauf der Verhandlung.
Vom Hoeneß-Prozess berichten
Mathias Frohnapfel und Christian Ortlepp
München - 49 Stufen muss Uli Hoeneß am Montagmorgen zurücklegen.
49 Stufen im Münchner Justizpalast bis zum Saal 134. Hier wird in den nächsten vier Tagen über das "Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung" entschieden. Das Urteil ist - sollte es zu keinen Verzögerungen kommen - bisher für Donnerstag vorgesehen.
Muss der Präsident des FC Bayern ins Gefängnis? Oder steht am Ende des Prozesses eine Bewährungsstrafe oder gar ein Freispruch?
(SPORT1 begleitet den Prozess ab 9 Uhr im LIVE-TICKER - als ein Medium von 49 ist SPORT1 für das Verfahren akkreditiert)
Auf Hoeneß warten schwierige, emotionale Tage und ein Urteil, das, egal wie es lautet, sein weiteres Leben prägen wird.
Welchen Einfluss hat die Selbstanzeige?
Bereits der erste Verhandlungstag hat es aus Sicht des obersten Bayern-Lenkers in sich: Die Anklageschrift wird verlesen, danach hat der Angeklagte Gelegenheit, sich zu äußern.
Hoeneß dürfte selbst sprechen, sein Vergehen, wie er das bereits zuvor schon öffentlich getan hat, als "großen Fehler" bezeichnen.
(Alle Infos zum Hoeneß-Prozess bei Bundesliga Aktuell, Mo., ab 18.30 Uhr im TV auf SPORT1)
Zudem dürfte der 62-Jährige auf seine Selbstanzeige vom Januar 2013 hinweisen. Allerdings besaß die offenbar Mängel. Zumindest sieht das Landgericht München II hinreichenden Tatverdacht, sonst wäre die Anklage nicht zugelassen worden.
Ab 2001 unterhielt Hoeneß bei der Schweizer Bank Vontobel ein Konto. Mit dem Geld spekulierte er an der Börse - teilweise mit schwindelerregenden Beträgen. Dabei hat der Ex-Nationalspieler dem deutschen Staat Steuern aus den Kapitalerträgen vorenthalten. (DIASHOW: Die Chronologie im Fall Hoeneß)
Anwalt-Trio für Hoeneß
Als sich Hoeneß im Dezember 2013 zum letzten Mal öffentlich zum Fall äußerte, betonte er im "Bayerischen Rundfunk" noch: "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Arbeit meiner Berater mit der Selbstanzeige okay war, dementsprechend dürfte das Urteil ausfallen."
Der Saal 134 im Münchner Justizpalast
Der Bayern-Boss wird am Montag neben seinen Anwälten Hanns W. Feigen, Markus Gotzens und Dieter Lehner im Gericht Platz nehmen. Direkt gegenüber sitzt die Staatsanwaltschaft - vertreten durch Achim von Engel.
Blickt Hoeneß zum Fenster, sieht er auf eine Deutschland-Flagge vor dem Gerichtsgebäude. Im Saal selbst sind verschiedene, teils biblische Szenen dargestellt - unter anderem die Zehn Gebote.
Es wird ernst für Hoeneß
Drei Zeugen am ersten Verhandlungstag
Am ersten Verhandlungstag sollen bereits drei Zeugen vernommen werden. Einer dieser Zeugen ist Herr Z., ein Münchner Steuerfahnder. Er arbeitet nun in Teilzeit und soll Hoeneß in einer nächtlichen Aktion geholfen haben, die Selbstanzeige zu formulieren.
Am Montag soll auch ein Stuttgarter Beamter vernommen werden. Nach Informationen der "Bild" könnten seine Aussagen zum Urteil dazu beitragen, ob die Selbstanzeige von Hoeneß rechtzeitig gestellt wurde - also noch bevor das Steuervergehen aufgespürt wurde - oder nicht.
Am Dienstag wird eine Zeugin vernommen, es soll sich um eine Finanzbeamtin handeln. Der Mittwoch ist derzeit für die Plädoyers vorgesehen, am Donnerstag könnte dann der Vorsitzende Richter Rupert Heindl das Urteil im Fall mit dem Aktenzeichen 68 Js 3284/13 verkünden.
"Charakter eines Musterprozesses"
Die Öffentlichkeit wird den Prozess genauestens verfolgen - von Tausenden bisher gestellten Selbstanzeigen ist die von Hoeneß die spektakulärste.
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Deshalb weist auch der Münchener Jurist und Steuerexperte Dr. Rainer Spatscheck im Gespräch mit SPORT1 dem Verfahren den "Charakter eines Musterprozesses" zu.
Die Münchner Justiz ist auf großes öffentliches Interesse vorbereitet. Im Justizpalast sind bereits Trennwände aufgebaut, um die Besucher bei dem öffentlichen Prozess zu kanalisieren. Insgesamt sind 51 für Zuschauer und 49 Plätze für Journalisten reserviert.
In den Verhandlungspausen werden die Reporter zum Arbeitsraum im Erdgeschoss eilen und die Aussagen auf ihre Weise interpretieren.
Zuschauen im Bayern-Trikot möglich
Bayern-Fans könnten den Prozess auch im Dress ihres Lieblingsklubs verfolgen, erklärte Justizsprecherin Andrea Titz auf SPORT1-Nachfrage.
"Es gibt keine Vorgaben zur Bekleidung", sagte Titz. "Gleichwohl muss verhindert werden, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Fans und Gegnern des Angeklagten kommt. Das kann nicht im Sinne eines ordentlichen Strafverfahrens sein."
Demonstrationen seien zum Prozess nicht angemeldet worden
Hoeneß wehrt sich: Absurde Unwahrheiten
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