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Das Urteil im Steuerprozess ist hart, aber Uli Hoeneß muss nicht sofort hinter Gitter. SPORT1 klärt die wichtigsten Fragen.
Von Eric Böhm
München - Der erste Akt ist vorbei
Uli Hoeneß wird wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt (BERICHT: Ein Zocker am Ende).
Damit ist der Fall Hoeneß aber längst noch nicht beendet. Die Verteidigung um Rechtsanwalt Hanns W. Feigen kündigte sofort eine Revision und damit den Gang vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Dies kann durchaus ein Jahr in Anspruch nehmen (REAKTIONEN: Daum wünscht Glück).
Nach Informationen der "Bild" plant Hoeneß unabhängig davon offenbar für heute eine Pressekonferenz. Möglicherweise wird er dort seinen Rücktritt als Aufsichtsratschef erklären.
Sofort ins Gefängnis muss Hoeneß ohnehin nicht. Erst wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und eine Gefängnisstrafe aufrechterhalten wird, müsste der 62-Jährige den Gang in die durchaus bekannte Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten. Auch finanziell wird es noch einmal richtig bitter.
SPORT1 beantwortet die wichtigsten Fragen zur Zukunft von Uli Hoeneß und dem FC Bayern München.
Ist Uli Hoeneß als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern noch tragbar?
Als Präsident entscheiden die Mitglieder des Vereins über seine Zukunft.
Was den Aufsichtsrat betrifft, werden sich die übrigen acht Mitglieder nach SPORT1-Informationen telefonisch mit dem Noch-Vorsitzenden Hoeneß kurzschließen. Diese Konferenz wird wohl heute am Morgen stattfinden. Danach fällt eine Entscheidung. Tragbar erscheint Hoeneß nicht mehr, selbst wenn die Revision Erfolg hätte.
Eine logischen Nachfolgekandidaten hat der Rekordmeister nicht parat. Damit droht auch dem FC Bayern weiteres Ungemach.
Muss Uli Hoeneß die hinterzogenen Steuern nachzahlen?
Auf jeden Fall. Nachzuzahlen sind der Betrag der hinterzogenen Steuern sowie Säumniszinsen. In diesem Fall dürften insgesamt also bis zu 50 Millionen Euro anfallen. Denn die nicht versteuerten Gewinne fielen bereits 2003 beziehungsweise 2005 an. Zehn Millionen Euro von der gesamten Steuerschuld (28, 5 Millionen) hat Hoeneß bereits gezahlt.
Droht Uli Hoeneß der sofortige Gang ins Gefängnis?
Nein. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dann bleibt Verteidiger Hanns W. Feigen ein Monat, um dem nun zuständigen Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Begründung zu liefern.
Bei einer Revision wird die Rechtskräftigkeit des Urteils gehemmt. Es ist zunächst nicht rechtskräftig. Der bisherige Haftbefehl bleibt außer Vollzug. Hoeneß hatte eine Kaution in Höhe von fünf Millionen hinterlegt. Selbst Auslandsreisen - etwa zur WM in Brasilien - wären möglich.
Hat die Revision Erfolg müsste vor dem Oberlandesgericht München komplett neu verhandelt werden.
Welche Erfolgsaussichten hat die Revision?
Das ist ein schwieriger Punkt. Richter Rupert Heindl blieb deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von fünfeinhalb Jahren. Hoeneß' Anwälte hoffen auf eine Einstellung oder eine Bewährungsstrafe, falls die Selbstanzeige doch noch anders bewertet wird.
Sollte allerdings auch die Staatsanwaltschaft in Revision gehen, wäre sogar eine deutlich höhere Strafe denkbar.
Sollte die Revision keinen Erfolg haben - wo und wann müsste Hoeneß ins Gefängnis?
Falls die Revision abgelehnt wird, würde Hoeneß nicht sofort abgeführt. Vier bis sechs Wochen später müsste Hoeneß dann in der Justizvollzugsanstalt Landsberg einrücken.
Den Ort bestimmt der Vollstreckungsplan des Freistaats Bayern. Der Journalist Michael Graeter nannte das 1908 eröffnete Gefängnis einmal sogar das "bayerische Alcatraz". Dort saßen bereits viele prominente Straftäter ein - unter anderem der Oetker-Entführer Dieter Zlof. 1923 verbrachte Adolf Hitler dort nach seinem erfolglosen Putsch neun Monate. Später waren es andere Nazis und Kriegsverbrecher.
Heute sind dort vor allem Ersttäter unter den Gefangenen. Insassen loben auf "Knast.net" die Freizeitmöglichkeiten sowie die Verpflegung.
Die komplette Strafe müsste Hoeneß wohl nicht absitzen. Da bei ihm keine Gefährdung der allgemeinen Sicherheit vorliegt, ist eine Aussetzung des letzten Strafdrittels zur Bewährung wahrscheinlich.
Nach der Hälfte der Strafe müssten laut Strafgesetzbuch schon besondere Umstände vorliegen. Legt man die nun verhängte Strafe zu Grunde, wären zwei Jahre und vier Monate die erwähnten zwei Drittel.
Seine Unterbringung richtet nach der Einordnung in offenen oder geschlossenen Vollzug. Diese Entscheidung obliegt der Haftanstalt. Zumindest einen Teil seiner Strafe dürfte Hoeneß als Freigänger absolvieren, da er nicht vorbestraft und sehr stark sozial engagiert war. In diesem Fall müsste er nur die Nächte in der JVA verbringen.
Seine Bayern könnte er allerdings nur selten live im TV verfolgen. Nach Informationen der "Augsburger Allgemeinen" sind Fernseher in den Zellen zwar erlaubt, Pay-TV gibt es jedoch nicht.
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